Erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag mehr zu folgenden Fragen in Sachen Überspannungsschutz:
- Ist ein Überspannungsschutz in Österreich Pflicht?
- Welche Regeln gilt es bei der Anwendung von Überspannungsschutz zu beachten?
- Wie schütze ich PV-Anlagen vor Überspannungen?
- Wie bewahre ich Elektrofahrzeug vor möglichem Schaden, verursacht durch Überspannungen?
Überspannungsschutz ist Pflicht nach OVE E 8101: Teil 4-443, 443.4
Der Abschnitt der OVE E 8101: Teil 4-443, 443.1 beschreibt die Anforderungen für den Schutz elektrischer Anlagen bei transienten Überspannungen infolge atmosphärischer Einflüsse, die über das Stromversorgungsnetz übertragen werden (indirekte Blitzeinwirkungen), inklusive direkter Blitzeinschläge in das Versorgungssystem und bei transienten Überspannungen infolge von Schaltvorgängen.
Der wichtigste Punkt dieser Norm für die österreichischen Häuslbauer ist folgender:
„In jeder Verbraucheranlage ist eine Überspannungsschutzeinrichtung gegen indirekte Blitzeinwirkungen vorzusehen.“
siehe auch OVE E 8101: Teil 4-443, 443.4.002.AT
Somit schließt die Norm auch Wohn- und gewerblich genutzte Gebäude verbindlich mit ein.
Anwendungsregeln nach OVE E 8101: Teil 5-534
Die OVE E 8101: Teil 5-534 enthält im Wesentlichen Anforderungen für die Auswahl und Errichtung von Überspannungsschutzeinrichtungen (Surge Protective Devices, SPD). In Abhängigkeit des vorliegenden Netzsystems werden Vorgaben über anzuwendende Schaltungsvarianten gemacht, sowie maximale Leitungslängen und Querschnitte definiert. Auch der wirksame Schutzbereich von
Überspannungsschutzeinrichtungen findet dort Erwähnung.
Schutz von PV-Anlagen nach OVE E 8101 Teil 7-712, 712.1
Für die Planung und Errichtung von PV-Anlagen, die insgesamt oder teilweise elektrische Energie in eine Verbraucheranlage, das öffentliche Netz (z.B. Inselanlagen, Inselnetze, etc.)
einspeisen gilt der Teil 7-712.
Zusätzlich ist für österreichische Hausbesitzer laut OVE-Richtlinie R 6-2-2: 2022 folgendes Zitat interessant:
„Wenn keine Risikobeurteilung durchgeführt wird, muss die elektrische Anlage auf der Wechselstrom- und der Gleichstromseite mit einem Schutz gegen transiente Überspannung ausgerüstet werden. Wenn SPD zum Schutz der Wechselstromseite installiert werden, sollten die Gleichstromseite der PV-Anlage sowie Telekommunikations- und Singalstromkreise (falls vorhanden)
ebenfalls mit einem Schutz gegen transiente Überspannung ausgerüstet werden.“
In der Praxis wird zwischen Häusern mit oder ohne äußerem Blitzschutz unterschieden. Wird für ein Gebäude kein äußerer Blitzschutz gefordert, ist davon auszugehen, dass keine erhöhte Gefahr für einen direkten Blitzeinschlag besteht. Der Überspannungsschutz auf der DC-Seite der Photovoltaikanlage muss demnach nur gegen indirekt eingekoppelte Überspannungen realisiert werden. Hier ist ein SPD Typ 2 (DS50VGPVS) sowohl am PV-Generator als auch am Wechselrichter vorzusehen. Sind die Leitungslängen zwischen Generator und Wechselrichter vernachlässigbar (<10m), dann kann auf eines der beiden Überspannungsschutzgeräte verzichtet werden. Die Stringleitungen der Generatorverkabelung bilden unter Umständen eine große Induktionsschleife bei induktiv einkoppelnden Überspannungsereignissen wie z.B. Naheinschläge von Blitzen. Um hier eine erhöhte Sicherheit über die normativen Anforderungen hinaus zu erreichen, empfehlen wir auch bei Gebäuden ohne äußeren Blitzschutz einen Kombiableiter Typ 1+2 (DS50VGPVS/12KT1) einzusetzen. Auf der AC-Seite bieten Kombiableiter Typ 1+2+3 (DAC1-13VGS) im Zählerschrank den optimalen Schutz. Dieser schützt den AC-Eingang des Wechselrichters und die Elektroinstallation des Gebäudes gleichermaßen.
Stromversorgung von Elektrofahrzeugen nach OVE E 8101 Teil 7-722, 722.443.1
Dieser Teil gilt für Stromkreise zur Versorgung von Elektrofahrzeugen, für Ladezwecke und Stromkreise für die Rückspeisung von elektrischer Energie von Elektrofahrzeugen zum Versorgungsnetz.
Laut OVE E 8101 ist hinsichtlich des Ladens des Elektrofahrzeuges Folgendes zu beachten:
„Um das Elektrofahrzeug vor möglichem Schaden, verursacht durch Überspannungen, zu schützen, muss ein Überspannungsschutz für den versorgenden Stromkreis wirksam sein.
Auch wenn moderne Ladesäulen und Wallboxen in der Regel Überspannungen bis 4 kV (Überspannungskategorie III) standhalten, so reicht dies vielfach nicht aus. Ein Überschreiten der Isolationsfestigkeit der Ladeeinrichtung ohne aktiven Überspannungsschutz bedeutet meist deren Ausfall mit undefinierten Folgen für die kontaktierte Fahrzeugelektronik während eines aktiven Ladevorgangs. Der entscheidende Vorteil von aktiven Überspannungsschutzeinrichtungen ist, dass diese unabhängig von der Überspannungshöhe arbeiten. Daher sollte bei der Auswahl des
Überspannungsschutzes auf den Typ, die Einbausituation und das Risiko für die Anlage oder Person geachtet werden.
Hier finden Sie in unserer Broschüre ,,Überspannungsschutz für Wohngebäude in Österreich“ weitere ausführliche Informationen rund um den passenden Überspannungsschutz für Ihr Wohngebäude.