Die wichtigste Frage ist oft, ob ein Überspannungsschutz in der elektrischen Anlage eines Gebäudes eingesetzt werden muss und wenn ja, welcher Typ an welcher Stelle gefordert ist.
Basisforderung nach OVE E 8101 Teil 5-534, 534.4.1
Am Einführungspunkt der Versorgungsleitung in die bauliche Anlage muss so nahe wie möglich mindestens eine SPD- Kombination installiert werden. Es müssen mindestens Überspannungsschutzeinrichtungen vom Typ 2 installiert werden.
Zusätzliche Forderungen für Gebäude mit äußerem Blitzschutz
Ist eine bauliche Anlage mit einem äußeren Blitzschutzsystem ausgerüstet, oder ist der Schutz bei direkten Blitzeinwirkungen gefordert, müssen Überspannungsschutzeinrichtungen (SPD) vom Typ 1 installiert werden.
Sonderfall Freileitungseinspeisung
Bei Gebäuden ohne äußerem Blitzschutzsystem mit einer Freileitungseinspeisung, bei der ein direkter Blitzschlag zwischen dem letzten Mast und dem Einführungspunkt der Speiseleitung zu erwarten ist, müssen Überspannungsschutzeinrichtungen (SPD) vom Typ 1 möglichst am Einführungspunkt der Speiseleitung installiert werden.
Zusätzlich für Österreich sollten Sie folgendes beachten:
Wenn Gefährdungen von anderen Quellen ausgehen, könnten zusätzliche Überspannungsschutzeinrichtungen (SPD) zum Schutz bei transienten Überspannungen notwendig sein. Beispiele für solche Quellen sind laut der OVE E 8101 Teil 5–534, 534.4.1:
a) Schaltüberspannungen, die durch elektrische Verbrauchsmittel in der Anlage erzeugt werden.
b) Überspannungen aus anderen Systemen, die in die betreffende bauliche Anlage eingeführt werden, wie Telekommunikationsleitungen, Internetverbindungen, Antennenleitungen.
c) Überspannungen aus Systemen, die weitere Strukturen – wie Nebengebäude, Außenanlagen, Außenleuchten, Stromversorgungen für
Außensensoren – versorgen.
Im Fall a) sollten die Überspannungsschutzeinrichtungen (SPD) örtlich so nahe wie möglich an der Quelle der Schaltüberspannungen errichtet werden. In den Fällen b) und c) sollten die Überspannungsschutzeinrichtungen (SPD) örtlich so nahe wie möglich am Einführungspunkt in die bauliche Anlage bzw. am Austrittspunkt dieser Systeme aus der baulichen Anlage errichtet werden.